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  • AutorenbildChristine Dicker

Mehr Fairness beim Elektroschrott

Aktualisiert: 20. Mai 2021

- NEWS -

 

Wohin mit den ausgedienten Elektrokleingeräten? Denn nicht immer können sie repariert werden. Der beste Weg: Ab zum Recyclinghof. Aber auch Fachgeschäfte und Fachmärkte nehmen ausgediente Geräte an, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Ab kommendem Jahr soll diese Vorschrift auf Für Supermärkte und Discounter gelten, teilt die gfu mit.


Denn auch diese Unternehmen verkaufen Technikprodukte wie Elektro-Haushaltsgeräte, Computer und Zubehör sowie Unterhaltungselektronik und Telefone. Eine aktuelle Anpassung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes soll ab nächstem Jahr dafür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die Fachgeschäfte, sondern eben auch Discounter und Supermärkte verpflichtet sind, kleinere Altgeräte (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) zurückzunehmen. Vorausgesetzt diese Anbieter haben eine Verkaufsfläche größer als 800 m² und bieten selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte an.Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es also deutlich bequemer, ihr ausgedientes Kleingerät umweltgerecht zu entsorgen.


Auch Onlinehändler sollen künftig stärker ins Recycling eingebunden werden, indem sie aktiv kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen zukünftig prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte bei der Stiftung ear registriert sind, sich der jeweilige Hersteller also an den späteren Entsorgungskosten beteiligt.

„Die Gesetzesänderung wird von uns sehr begrüßt, denn sie sorgt für mehr Fairness beim Wettbewerb der Handelsformen und beseitigt Wettbewerbsnachteile für Hersteller, die sich rechtskonform verhalten, indem sie ihren Verpflichtungen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz nachkommen“, kommentiert Dr. Sara Warneke, Geschäftsführerin der gfu Consumer & Home Electronics GmbH.



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